Häufige Fragen
Ehrliche Antworten rund um das revidierte Behindertengleichstellungsgesetz, Barrierefreiheit und unseren Prüfbericht.
Ich betreibe keinen Onlineshop – muss ich trotzdem etwas tun?
Kommt darauf an. Reine Info- und Präsentationsseiten (etwa eine Vereins- oder Handwerker-Website ohne Verkauf) stehen weniger im Fokus. Sobald Ihre Seite aber Buchungen, Reservierungen oder Verkäufe online abwickelt, zählt sie zu den Angeboten, für die das revidierte Behindertengleichstellungsgesetz ab 2027 relevant wird. Und ganz unabhängig vom Gesetz gilt: Eine barrierefreie Website ist für alle Besucher besser nutzbar, besser auffindbar und wirkt professioneller. Unser Check zeigt Ihnen den Stand – ob Pflicht oder freiwillig.
Gilt das revidierte Behindertengleichstellungsgesetz überhaupt für meinen kleinen Shop?
In den meisten Fällen ja. Ob Ausnahmen etwa für sehr kleine Unternehmen greifen, hängt von der konkreten Ausgestaltung des revidierten Behindertengleichstellungsgesetz ab. Wer Produkte über einen Onlineshop verkauft, sollte grundsätzlich von einer Pflicht ausgehen – den Einzelfall klären Sie im Zweifel mit einer Fachperson.
Warum von uns prüfen lassen?
Weil Sie genau die Prüftiefe bekommen, die Sie brauchen – zu einem Bruchteil der Kosten einer Agentur, die für ein Vollaudit 3.000 bis 15.000 CHF verlangt. Der Standard-Prüfbericht ist die schnelle, automatisierte Ersteinschätzung. Der Komplett-Prüfbericht geht darüber hinaus: Wir prüfen zusätzlich von Hand – 37 WCAG-2.2-AA-Punkte, die ein Automat nicht sieht – und vergeben bei bestandener Prüfung unser Siegel – das zugehörige Siegel-Abo, das es laufend gültig hält, ist automatisch dabei – die ersten 12 Monate gratis, danach 179 CHF/Jahr. Der Standard-Prüfbericht enthält kein Siegel. Dazu bekommen Sie alles verständlich erklärt (laienverständlich plus Technik-Teil für Ihren Entwickler), ein Ergebnis in Tagen statt Wochen und keine Angstmacherei oder falschen „100 % rechtssicher“-Versprechen. Und von jedem Bericht geht ein fester Anteil an Organisationen, die Menschen mit Behinderung unterstützen – Ihre Investition wirkt doppelt.
Ich verkaufe auch nach Deutschland/EU. Gilt für mich etwas anderes?
Möglicherweise ja. Richtet sich Ihr Shop an Kundschaft in Deutschland oder der EU, greift dort seit dem 28. Juni 2025 bereits verbindlich das europäische Barrierefreiheitsrecht (European Accessibility Act). Bussgelder sind dort zwar vorgesehen, öffentlich dokumentiert ist bislang aber keine einzige; anwaltliche Abmahnschreiben kursieren dagegen real. Unser Check prüft nach demselben WCAG-Standard und rüstet Sie für beide Märkte. Den rechtlichen Einzelfall klären Sie mit einer Fachperson.
Ist euer Bericht ein rechtssicherer Nachweis?
Nein, und seien Sie skeptisch bei jedem, der Ihnen das verspricht. Der Standard-Prüfbericht ist eine technische Ersteinschätzung nach WCAG 2.2 (A/AA) und deckt die automatisiert prüfbaren Kriterien ab. Der Komplett-Prüfbericht ergänzt sie um 37 von Hand geprüfte Punkte und führt zu unserem Greenlight-Siegel – das Siegel-Abo ist automatisch dabei (12 Monate gratis, danach 179 CHF/Jahr). Der Standard-Prüfbericht enthält kein Siegel. Beides ist ehrlich abgestuft – aber keine amtliche Zertifizierung und keine vollständige Konformitätsbewertung nach EN 301 549. Wo eine solche formale Bewertung verlangt ist, sagen wir Ihnen das offen.
Was deckt der Check ab – und was nicht?
Standard-Prüfbericht: alle automatisiert nachweisbaren WCAG-Kriterien (A/AA) – fehlende Bildtexte, Kontraste, Beschriftungen, Struktur. Das sind die zentralen, messbaren Barrieren. Komplett-Prüfbericht: zusätzlich 37 Kriterien, die nur ein Mensch beurteilen kann – ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist, ob die Bedienreihenfolge logisch bleibt, ob die Sprache verständlich ist. Beim Komplett-Bericht prüfen wir also auch von Hand, was ein Automat nicht sieht. Was selbst dann noch offenbleibt – eine vollständige Konformitätsbewertung nach EN 301 549 ist umfangreicher –, benennen wir offen, statt es zu verschweigen.
Kann ich die Mängel selbst beheben?
Viele ja – fehlende Bildbeschreibungen, Seitentitel oder Formularbeschriftungen lassen sich oft direkt im Shop-System pflegen. Unser Bericht unterscheidet klar zwischen „können Sie selbst“ und „braucht Ihren Webdesigner“, inklusive Aufwandseinschätzung pro Punkt.
Wann bekomme ich das Siegel?
Nicht mit dem Kauf. Der Komplett-Prüfbericht enthält die Berechtigung zum Greenlight-Zertifikat und -Siegel – vergeben wird das Siegel erst, wenn Ihre Website im Re-Test keine Mängel mehr zeigt. Der Weg: Sie kaufen den Bericht, beheben die gefundenen Mängel selbst oder mit Ihrer Webagentur, und wir prüfen kostenlos nach – so oft, wie es nötig ist. Bleibt kein Mangel mehr übrig, folgt unsere abschliessende Kontrolle von Auge und Ohr, und Sie erhalten Zertifikat und Siegel. Danach hält das enthaltene Siegel-Abo es mit monatlicher Nachprüfung gültig. Wir machen das bewusst so: Ein Siegel, das man einfach kaufen kann, sagt nichts aus. Unseres heisst «Geprüft nach WCAG 2.2 AA» – und das soll auch stimmen.
Braucht ihr Zugriff auf mein Shop-System?
Nein. Wir prüfen Ihren Shop von aussen über die öffentliche URL – genauso, wie es Besucher und Screenreader tun. Sie müssen nichts installieren und geben keine Zugangsdaten heraus.
Stimmt es, dass ein Teil an Behindertenorganisationen geht?
Ja. Von jedem verkauften Standard-Prüfbericht geben wir 10 % weiter, vom Komplett-Prüfbericht 20 % – an eine Organisation, die Menschen mit Behinderung unterstützt. Bei der Bestellung können Sie die Organisation wählen. Solange keine Wunsch-Organisation hinterlegt ist, leiten wir den Beitrag an eine geprüfte Organisation weiter.
Arbeitet ihr mit Behindertenorganisationen zusammen?
Wir sind gerade dabei, diese Zusammenarbeit aufzubauen – und sagen das bewusst ehrlich: Wir behaupten nicht, bereits von einer Organisation anerkannt zu sein. Unser Ziel ist eine echte Partnerschaft mit einem sauberen, gemeinsam abgestimmten Konzept und einem festen Spendenanteil. Sobald Partnerschaften stehen, machen wir das hier transparent.
Noch eine Frage offen? Schreiben Sie uns →
