Häufige Fragen
Ehrliche Antworten rund um das revidierte BehiG, Barrierefreiheit und unseren Prüfbericht.
Gilt das revidierte BehiG überhaupt für meinen kleinen Shop?
In den meisten Fällen ja. Ob Ausnahmen etwa für sehr kleine Unternehmen greifen, hängt von der konkreten Ausgestaltung des revidierten BehiG ab. Wer Produkte über einen Onlineshop verkauft, sollte grundsätzlich von einer Pflicht ausgehen – den Einzelfall klären Sie im Zweifel mit einer Fachperson.
2027 ist doch noch hin. Warum jetzt handeln?
Barrierefreiheit lässt sich nicht über Nacht nachrüsten – zwischen Prüfung, Behebung und Nachkontrolle vergehen Wochen. Wer früh beginnt, verteilt den Aufwand, vermeidet Last-Minute-Kosten und gewinnt schon heute Kundinnen und Kunden hinzu, die bisher an Hürden scheitern.
Ich verkaufe auch nach Deutschland/EU. Gilt für mich etwas anderes?
Möglicherweise ja. Richtet sich Ihr Shop an Kundschaft in Deutschland oder der EU, greift dort seit dem 28. Juni 2025 bereits verbindlich das europäische Barrierefreiheitsrecht (European Accessibility Act / BFSG) – mit möglichen Bussgeldern und Abmahnungen. Unser Check prüft nach demselben WCAG-Standard und rüstet Sie für beide Märkte. Den rechtlichen Einzelfall klären Sie mit einer Fachperson.
Ist euer Bericht ein rechtssicherer Nachweis?
Nein, und seien Sie skeptisch bei jedem, der Ihnen das verspricht. Unser Bericht ist eine technische Ersteinschätzung nach WCAG 2.1 A/AA, die die automatisiert prüfbaren Kriterien abdeckt – also die, die für die Barrierefreiheit besonders zählen. Für eine vollständige Konformitätsbewertung nach EN 301 549 sind zusätzlich manuelle Prüfungen nötig; das sagen wir Ihnen transparent im Bericht.
Was deckt der Check ab – und was nicht?
Abgedeckt: alle automatisiert nachweisbaren WCAG-2.1-Kriterien (A/AA) – fehlende Bildtexte, Kontraste, Beschriftungen, Struktur. Das sind die zentralen, messbaren Barrieren. Nicht abgedeckt: Kriterien, die nur ein Mensch beurteilen kann – ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist, ob die Bedienreihenfolge logisch bleibt, ob Sprache verständlich ist. Diese Lücke nennen wir Ihnen offen im Bericht, statt sie zu verschweigen. Unser Check ist die schnelle, günstige Ersteinschätzung – keine vollständige Konformitätsbewertung.
Kann ich die Mängel selbst beheben?
Viele ja – fehlende Bildbeschreibungen, Seitentitel oder Formularbeschriftungen lassen sich oft direkt im Shop-System pflegen. Unser Bericht unterscheidet klar zwischen „können Sie selbst" und „braucht Ihren Webdesigner", inklusive Aufwandseinschätzung pro Punkt.
Braucht ihr Zugriff auf mein Shop-System?
Nein. Wir prüfen Ihren Shop von aussen über die öffentliche URL – genauso, wie es Besucher und Screenreader tun. Sie müssen nichts installieren und geben keine Zugangsdaten heraus.
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